Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Übernahme
    Der Mieter* befindet den Lagercontainer bei Einlagerung als einwandfrei. Sollte der Zustand nicht ordnungsgemäß sein, so wird dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt. Andernfalls ist von einem reinlichen Zustand der Lagercontainer bei der Übergabe auszugehen.
  2. Nutzung und Einlagerung
    Der Mieter ist berechtigt den Lagercontainer für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art und Gegenstände des täglichen Bedarfs zu verwenden, sofern die Lagerfläche es zulässt. Der Mieter hat das Abteil vor der Einlagerung besichtigt und bezüglich der Lager- und Sicherheitsbedingungen als geeignet für die beabsichtigte Lagerung befunden. Die Stellfläche kann bis ± 5 % von der angegebenen Größe abweichen. Es darf keine bauliche Umgestaltung der Lagercontainer erfolgen. Bauliche Veränderungen, sowie Anbringung von Befestigungsmaterial an den Wänden, Böden oder Gitterverkleidungen sind strengsten untersagt. Der Lagercontainer dient ausschließlich zur Lagerung. Der Lagercontainer darf nicht als Büro, Wohn-/Hobbyraum, Geschäfts- oder Privatadresse genutzt werden. Ein dauerhafter Aufenthalt ist nicht gestattet. Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Container unterzuvermieten. Der Lagercontainer muss nach Vertragsende im ordentlichen und einwandfreien Zustand dem Vermieter übergeben werden. Maximale Bodenbelastung: 500 KG/m².
    Der Mieter muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem Betreten oder Verlassen geschlossen sind.
    Rauchverbot gilt im gesamten Gebäude!
    Folgende Materialien dürfen nicht eingelagert werden:
    • verbotene oder gesetzwidrig im Besitz befindliche Gegenstände
    • Lebewesen – egal welcher Art
    • Juwelen, Sammlerstücke oder unersetzliche Objekte
    • Bargeld, Wertpapiere, Aktien oder Anteile
    • brennbare, entzündliche Stoffe oder Flüssigkeiten wie z. B. Benzin, Gas, Farben, Öl, Lösungsmittel, etc.
    • Maschinen, die vorgenannte Stoffe enthalten
    • Akkus und Batterien
    • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren
    • unter Druck stehende Gase
    • Waffen, Sprengstoffe, Munition
    • Radioaktive Stoffe und biologische Waffen
    • Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Stoffe
    • alles, was Rauch oder Geruch absondert
    • jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände
    • Materialien, die durch Emission beeinträchtigen könnten
    • bei Automobilen und anderen motorbetriebenen Fahrzeugen jeder Art ist darauf zu achten, dass die Menge an Kraftstoff im Tank auf ein Minimum beschränkt ist. Zudem ist der Mieter dazu verpflichtet, eine Ölmatte unter das Fahrzeug zu legen.
  3. Zutritt durch den Vermieter
    Für Renovierungsarbeiten darf der Vermieter oder eine andere von ihm beauftragte Person den Lagercontainer nach Absprache mit dem Mieter betreten. Sollten behördliche Inspektionen erforderlich sein, ist der Mieter verpflichtet Zutritt zu gewähren, andernfalls ist Kieler Storage Betrieb GmbH & Co. KG dazu berechtigt, den Lagercontainer ohne Genehmigung zu betreten. Für die Gewährung von Zugang Dritter zum Container seitens des Mieters übernimmt Kieler Storage Betrieb GmbH & Co. KG keinerlei Haftung. Bei Verlust oder unvollständiger Rückgabe der Zutrittsmittel ist ein Betrag in Höhe von 20,00 EUR je Zutrittsmittel zu zahlen. Ein Verlust ist umgehend durch den Mieter zu melden.
  4. Miete und Beendigung des Mietvertrages
    Der Mietvertrag ist unbefristet. Mietperioden betragen 4 Wochen (28 Tage) und verlängern sich jeweils um weitere 4 Wochen. Kündigung oder eine Änderung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis ebenfalls kündigen, und zwar mit einer Frist von 6 Wochen. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete anzupassen; erstmalig 6 Monate nach Beginn des Mietvertrages.
    Zum bestätigten Mietvertragsende ist der Container zu räumen; die Zutrittsmittel sind abzugeben. Wird dem nicht nachgekommen, so verlängert sich der Mietvertrag um eine weitere Woche.
  5. Fristlose Kündigung durch Vermieter
    Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind z. B.:
    • Nichteinhaltung der Einlagerungs- und Nutzungsvorschriften
    • Rückstand einer Miete z. B. bei nicht erfolgreichen SEPA-Lastschrifteinzug
    • Der Vermieter ist dann nach zweifacher Aufforderung und 28 Tage nach dem eigentlichen Zahlungstermin berechtigt, den Container zu öffnen und den Containerinhalt zu entsorgen.
  6. Haftung und Versicherung
    Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter keine Kenntnis über den Umfang und die Art des durch den Mieter eingelagerten Lagerinhalts besitzt. Die Lagerung erfolgt auf alleinigem Risiko des Mieters. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, den Lagerinhalt entsprechend seines Wertes ggf. zusätzlich versichern zu lassen.
    Der Mieter erkennt an, dass der Vermieter, über den Versicherungsschutz hinaus, für Schäden gleich welcher Art an dem Lagerinhalt, unabhängig davon, ob diese durch einen anderen Mieter, den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen oder durch andere Umstände verursacht werden, nur bei Vorliegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter diese Verletzung zu vertreten hat, haftet. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  7. Vereinbarungen
    Es gelten nur die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
  8. Zahlung
    Der Gesamtbetrag ist erstmalig bei Vertragsunterzeichnung per Paypal fällig und wird dann monatlich per Lastschrift eingezogen. Änderungen der Kontoverbindung sind vom Mieter umgehend schriftlich bekannt zu geben.
  9. Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug bis zum Fälligkeitsdatum ohne Begründung oder Rücksprache macht der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und versperrt den Zugang zur Box. Die Anmietung und die damit verbundenen Mietkosten laufen weiter. Zusätzlich kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR nach der 1. Mahnung berechnen, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR für jede weitere Mahnung. Bei Zahlungsverzug 30 Tage nach Fälligkeitsdatum hat der Vermieter zusätzlich folgende Rechte:
    • Aufbrechen des bestehenden Schlosses am Mietobjekt und Anbringen eines neuen Schlosses
    • Entfernen der Waren aus dem Lagercontainer und Lagerung in einer anderen ausgewählten Lagercontainer ohne damit einhergehende Haftung für Verlust oder Schaden, der aus dieser Umlagerung resultieren kann
    • Kosten für die Entfernung der Waren aus dem Lagercontainer, sowie für die Lagerung andernorts gehen zu Lasten des Mieters.
  10. Adressänderung
    Der Mieter ist verpflichtet, jede Adressänderung bekannt zu geben. Für den Fall der Verletzung dieser Verpflichtung gelten rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vermieters an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift als zugegangen.
  11. Recht und Gerichtsstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist die Stadt Kiel.
  12. Salvatorische Klausel
    Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die dem wirtschaftlichen Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.